Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UGB (Unternehmensgeschäfte). Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) findet auf Verträge zwischen RepairX und gewerblichen Auftraggebern keine Anwendung. Verbraucher im Sinne des KSchG werden gebeten, den Privatkunden-Service unter repairx.at zu nutzen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen [FIRMENNAME] (nachfolgend „RepairX") und Unternehmern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 UGB (nachfolgend „Auftraggeber"), insbesondere für Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen an elektronischen Geräten.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Individuelle Vereinbarungen (Rahmenverträge, Servicevereinbarungen) gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsabschluss & Auftragserteilung
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche (per E-Mail gültige) Auftragsbestätigung von RepairX oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote von RepairX sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
- Bei der Abgabe eines Geräts zur Reparatur hat der Auftraggeber einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. RepairX ist berechtigt, von diesem Vertreter eine schriftliche Vollmacht zu verlangen.
- Bei Aufträgen über 500 EUR (netto) ist vor Beginn der Reparaturarbeiten eine schriftliche Freigabe durch den Auftraggeber erforderlich.
- Kostenvoranschläge sind für RepairX 14 Tage ab Ausstellungsdatum bindend, sofern der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Auftragserteilung erklärt.
§ 3 Leistungsumfang & Geräteübergabe
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftragsschein oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
- Der Auftraggeber hat RepairX vor Übergabe des Geräts vollständige und wahrheitsgemäße Informationen über bekannte Vorschäden, frühere Reparaturversuche durch Dritte sowie relevante Nutzungsbedingungen zu erteilen. Werden solche Informationen nicht oder unvollständig mitgeteilt, haftet RepairX nicht für daraus entstehende Folgeschäden.
- Bei Übergabe von Geräten mit sensiblen oder vertraulichen Unternehmensdaten empfiehlt RepairX ausdrücklich die vorherige Datensicherung. RepairX übernimmt keine Haftung für Datenverlust im Zuge von Reparaturarbeiten, es sei denn, der Datenverlust wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
- Sammelübergabe (Flottenservice): Bei gleichzeitiger Übergabe von mehr als 5 Geräten ist eine telefonische oder schriftliche Voranmeldung mindestens 48 Stunden im Voraus erforderlich. RepairX behält sich das Recht vor, Sammellieferungen ohne Voranmeldung abzulehnen oder zu einem späteren Termin anzunehmen.
§ 4 Preise, Rechnungsstellung & Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Für B2B-Auftraggeber mit gültiger UID-Nummer im EU-Raum gilt das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 19 Abs. 1 UStG.
- Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig, sofern im Rahmenvertrag keine abweichenden Zahlungsziele vereinbart wurden. Bei Aufträgen ab 2.000 EUR (netto) ist eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung fällig.
- Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu entrichten. RepairX behält sich darüber hinaus das Recht vor, eine pauschale Mahngebühr von EUR 40,00 je Mahnung zu verrechnen.
- RepairX ist berechtigt, ausstehende Reparaturen einzubehalten oder die weitere Leistungserbringung zu verweigern, solange offene Forderungen aus vorangegangenen Aufträgen bestehen.
- Die Aufrechnung gegen Forderungen von RepairX ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.
§ 5 Eigentumsvorbehalt & Zurückbehaltungsrecht
- Eingebaute Ersatzteile und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von RepairX.
- RepairX ist berechtigt, das zur Reparatur übergebene Gerät bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen zurückzubehalten (Unternehmerpfandrecht gemäß § 369 ff. UGB). Übersteigt der Wert des Geräts die offene Forderung erheblich, wird RepairX nach billigem Ermessen handeln.
§ 6 Gewährleistung & Garantie (B2B)
- RepairX gewährleistet, dass die erbrachten Reparaturleistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und mit fachkundiger Sorgfalt unter Verwendung qualitativ hochwertiger Ersatzteile ausgeführt werden.
- Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe des reparierten Geräts an den Auftraggeber. Dies stellt eine einvernehmliche Verkürzung gemäß § 924 ABGB dar, die im B2B-Bereich zulässig ist.
- Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber den Mangel innerhalb von 14 Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzeigt (§ 377 UGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn der Defekt auf unsachgemäße Behandlung, Fremdeingriffe, äußere Einflüsse (Flüssigkeitsschäden, Sturz), nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Eigenreparaturversuche nach der Übergabe zurückzuführen ist.
- RepairX ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Nachbesserung (Verbesserung) oder den Austausch (Austauschlieferung) als Gewährleistungsbehelfe zu wählen. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, ist der Auftraggeber zur Preisminderung berechtigt.
- Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantieversprechen bestehen nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 7 Haftungsbeschränkung
- RepairX haftet bei Verletzung vertraglich vereinbarter Pflichten nur dann auf Schadenersatz, wenn dies vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von RepairX auf den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden begrenzt und beträgt je Schadensfall maximal den dreifachen Nettowert des jeweiligen Reparaturauftrags.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, Folgeschäden oder immaterielle Schäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
- Für Datenverlust haftet RepairX nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur für den Aufwand der Wiederherstellung der Daten aus einer vom Auftraggeber bereitzustellenden Sicherungskopie.
- Etwaige Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz verjähren innerhalb von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens und des Schädigers, abweichend von § 1489 ABGB, sofern gesetzlich zulässig.
§ 8 Rückgabe, Abholung & Lagerung
- Ist eine Reparatur abgeschlossen, wird der Auftraggeber per E-Mail oder Telefon benachrichtigt. Das Gerät ist innerhalb von 14 Werktagen nach Benachrichtigung abzuholen.
- Wird das Gerät nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, ist RepairX berechtigt, ein angemessenes Lagergeld in Höhe von EUR 2,00 netto je Gerät und Werktag zu verrechnen.
- Wird das Gerät trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 3 Monaten abgeholt, ist RepairX berechtigt, das Gerät nach Ankündigung auf Kosten des Auftraggebers zu verwerten oder zu entsorgen.
- Bei nicht durchgeführter Reparatur (z.B. nach Ablehnung des Kostenvoranschlags) ist eine Bearbeitungspauschale von EUR 30,00 netto für die Diagnose und Verwaltung zu entrichten.
§ 9 Rahmenverträge & Flottenservice
- Für Unternehmen mit regelmäßigem Reparaturbedarf bietet RepairX individuelle Rahmenverträge an. Im Rahmenvertrag können abweichende Preiskonditionen, Reaktionszeiten, Zahlungsziele und Servicelevels vereinbart werden.
- Rahmenverträge werden auf unbestimmte Zeit oder für eine vereinbarte Laufzeit abgeschlossen. Ist keine Laufzeit vereinbart, können sie mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Vereinbarte Mindestabrufmengen sind verbindlich. Werden diese nicht erreicht, ist RepairX berechtigt, eine Mindermengenpauschale gemäß der individuellen Vereinbarung zu verrechnen.
§ 10 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen (Preise, Mengen, Gerätedaten, interne Abläufe) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich geboten.
- Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus für die Dauer von 3 Jahren.
§ 11 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen RepairX und dem Auftraggeber gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem jeweiligen Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — das sachlich zuständige Gericht in [GERICHTSSTAND, z.B. Salzburg] ausschließlich zuständig.
§ 12 Salvatorische Klausel & Schriftform
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail gilt als Schriftform im Sinne dieser Bestimmung). Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Stand: April 2025 · Fragen zu den AGB: b2b@repairx.at